TV 1885 Morlautern e.V.

Corona aktuell

Nachfolgend die aktuellsten Informationen zur Öffnung der Sporthallen und die Corona Verordnung RLP als PDF

Hinweis:

Am Dienstag den 08.06.2021 wird eine Vorstandssitzung stattfinden.
In dieser Sitzung wird der Umfang geklärt werden, wie der Übungs- und Trainingsbetrieb beim TVM nach den neuen Vorgaben zumindest teilweise wieder gestartet werden kann.

Die Entscheidungen der Vorstandssitzung werden wir dann hier schnellstmöglichst veröffentlichen.


Aktuelle Infos:

Nachfolgend Infos von der Stadt Kaiserslautern.

 

Öffnung Sporthallen nach Pfingstferien

(Infos von der Stadt Kaiserslautern anahnd der akutellen Verordnung)

* In der neuen Verordnung wird nicht mehr von kontaktlos gesprochen. Somit darf mit Kontakt trainiert werden

* 5 Personen aus 5 Haushalten dürfen als Gruppe in der Halle trainieren (+Trainer+Geimpfte+Genesene+Kinder)
kurzer Hinweis an dieser Stelle: Geimpfte und Genesene haben dies nachzuweisen. Anhand des Impfpasses bzw. der Bestätigung einer zurückliegenden Infektion (nur für einen bestimmten Zeitraum gültig)

* Es dürfen auch weitere Gruppen, bestehend aus 5 Personen aus 5 Haushalten (+Trainer+Gemipfte+Genesene+Kinder) in der Halle trainieren

* Reine Kindergruppen dürfen ebenfalls nur aus 5 Kindern bestehen

* Gruppen dürfen nicht vermischt werden!

* Der Wert der Personenbegrenzung – 1 Person je 20qm – darf nicht! überschritten werden. Auch geimpfte und genesene werden bei der Personen/Flächenberechnung mit eingerechnet

Anbei ein Link zu unserer Homepage. Auf dieser Seite können Sie die Flächen der einzelnen Hallen einsehen und entsprechend die maximale Zahl der Anwesenden berechnen:
https://www.kaiserslautern.de/tourismus_freizeit_kultur/freizeit/sporthallen/index.html.de

* Zwischen Gruppen müssen dauerhaft mindestens 3m Abstand gewährleistet sein. Im besten Fall werden die Gruppen mittels entsprechend sichtbarer Abtrennungen getrennt. Zum Beispiel durch herablassen von Trennvorhängen oder das aufstellen von Markierungshütchen

* Es gilt die Pflicht der Kontakterfassung

* Es gilt die Testpflicht! Hier gibt es 2 Möglichkeiten

Entweder die Testung bei einer Teststelle. Der Test darf zum Zeitpunkt des Trainings nicht älter als 24 Stunden sein. Der Testnachweis ist mitzuführen.
Die andere Möglichkeit ist die Testung per Selbsttest vor dem Training in Anwesenheit des Übungsleiters. Dieser Test darf nicht Zuhause durchgeführt werden. Der Übungsleiter hat dies zu kontrollieren.

* Außerhalb der sportlichen Betätigung, somit mit Betreten der Gebäude, gilt die Maskenpflicht

* Umkleiden, Duschen und Toilettenräume dürfen nur einzeln! genutzt werden

Weitere seitens der Stadt festgelegte Maßnahmen sind wie folgt einzuhalten:

* Die Trainingszeiten werden um 15 Minuten verkürzt. Das Trainingsende der jeweiligen Nutzer ist ausgehend von den vereinbarten Nutzungszeiten um diese Dauer zu kürzen. Alsdann ist die Sporthalle auf direktem Weg zu verlassen. Die Folgegruppen werden gebeten, erst kurz vor Trainingsbeginn das Objekt zu betreten. Damit soll zum einen eine Vermengung der verschiedenen Personenkreise verhindert werden. Zum anderen kann in der 15-minütigen Pause die Aerosolbelastung durch die Durchlüftung in den Räumlichkeiten minimiert werden.

* Mögliche Wegeregelungen/Einbahnregelungen sind einzuhalten. Sofern möglich/eingerichtet sind Wegekonzepte erstellt worden, welche zu befolgen sind.

* Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sind durch den jeweiligen Übungsleiter zu jeder Einheit zu dokumentieren und bei Bedarf bei der Stadtverwaltung vorzuweisen. Die Daten müssen folgenden Inhalt aufweisen: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Trainingsbeginns sowie des Trainingsende. Die geführte Liste ist bis einen Monat nach dem jeweiligen Training/Wettkampf aufzubewahren und dann ordnungsgemäß zu vernichten.

* Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren. Diese Aufgabe ist in erster Linie durch den jeweiligen Übungsleiter zu übernehmen.

* In den Eingangsbereichen der Hallen werden von der Stadtverwaltung Desinfektionsspender aufgestellt oder an die Wand geschraubt. Alle Personen müssen sich bei betreten der Anlage die Hände desinfizieren.

* In den Objekten wird durch Hinweisschilder auf geltende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln hingewiesen.

* Es werden gezielte Maßnahmen getroffen, um die Belastung in Räumen mit Aerosolen zu minimieren. Insbesondere sind alle Räumlichkeiten ausreichend zu belüften. In allen Hallen wurden bereits in der Vergangenheit die Lüftungsanlagen von Umluft zugunsten der Außenluft umgestellt. Darüber hinaus bitten wir Sie, alle Möglichkeiten der Durchlüftung durch entsprechendes Öffnen der Fenster/Oberlichter und Eingänge in der Halle und den Nebenräumen auszuschöpfen.

* Trainingsgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

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